Tischtennis-StadtVerband Wolfsburg e.V.
Protokoll vom außerordentlichen Stadtverbandstag
des TischtennisStadtverbands Wolfsburg am 03.03.2018 um 11 Uhr
im Vereinsheim des MTV Hattorf „Treffpunkt“
TOP 1 Begrüßung
Willi Henneicke (nachfolgend WH), Referent für Sport, begrüßt die Anwesenden stellvertretend für den Vorsitzenden René Andres (nachfolgend RA). Er informiert die Anwesenden, dass RA aus familiären Gründen nicht am außerordentlichen Stadtverbandstag teilnehmen kann.
Er führt fort, dass die Einladung zum außerordentlichen Stadtverbandstag fristgerecht versendet wurde. Die vorgesehenen Tagesordnungspunkte der Einladung werden von allen Anwesenden bestätigt.
WH stellt den Gast Gerhard Henneicke (nachfolgend GH), Vorsitzender des Tischtennis Kreisverbands Gifhorn e.V. (TTKV), vor.
TOP 2 Feststellung der Anwesenden und vertretenen Stimmen
WH stellt fest, dass die Versammlung mit 16 stimmberechtigten Vereinsvertretern und 4 anwesenden Vorstandsmitgliedern beschlussfähig ist (s. Anlage 1). Der Gast GH ist nicht stimmberechtigt.
TOP 3 Erklärung der aktuellen Situation zur Beschlussfassung der Satzungsänderung § 16.2 vom 17.0.6.2017
WH teilt den Anwesenden mit, dass die im Juni 2017 beschlossene Satzungsänderung auf Grund der Aufhebung der Gemeinnützigkeit erneut angepasst werden muss. Er verweist auf die Vorab-Information, welche alle Vereinsvorstände am 16.02.2018 per E-Mail erhalten (s. Anlage 2). Anhand des Schreibens stellt WH die aktuelle Fassung sowie die neue Fassung zu Paragraph § 16.2 vor.
Aktuelle Fassung:
§16. Auflösung
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des TTVW oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestimmt, an wen das Vermögen des TTVW übertragen wird. Bedingung ist jedoch, dass sichergestellt ist, dass der Empfänger des Vermögens dieses unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Neue Fassung:
§16 Auflösung
2. Bei Auflösung oder Aufhebung des TTVW oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks wird das Vermögen des TTVW an den Tischtennis Kreisverband Gifhorn e.V. übertragen. Bedingung ist jedoch, dass sichergestellt ist, dass der Empfänger des Vermögens dieses unmittelbar und aus-schließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
WH fragt alle Anwesenden, ob hierzu noch Klärungsbedarf besteht.
H.P. Kausche (nachfolgend HPK) fragt nach Infos über bislang getätigte Absprachen zwischen dem TTVW und dem TTKV hinsichtlich der Satzung und der Finanzordnung.
GH erklärt, dass eine Umbenennung in Tischtennis Verband Gifhorn Wolfsburg vorgenommen werden soll. Die Satzung muss hauptsächlich auf Grund der Namensgebung angepasst werden.
Stefan Lorenz fügt hinzu, dass die Satzungsänderung des TTVW jedoch nicht aus diesem Grund geschieht. Es ist notwendig einen bestimmten Empfänger zu benennen, da sich das Satzungsrecht im Jahr 2016 geändert hat.
GH kommt auf die Frage von HPK zurück und führt fort, dass sich der TTVW, bei einer Fusion, zukünftig an die Gebührenordnung vom TTTKV halten muss. Zwei wesentliche Unterschiede liegen bei der Erhebung der Gebühren vor:
• Anwesenheitspflicht beim Verbandstag und Arbeitstagungen.
• Pokale auf Kreisebene haben Mitspielpflicht. Eine Abmeldung ist erforderlich.
Hinsichtlich der Finanzordnung zeigt GH eine weitere Differenz zwischen dem TTKV und dem TTVW auf: Das SEPA-Lastschriftmandat muss vom Verein gegeben werden. Ansonsten wird eine Gebühr i.H.v. 25 € erhoben.
WH erkundigt sich anschließend erneut, ob weitere Fragen bestehen. Es werden keine weiteren Fragen gestellt.
TOP 4 Beschlussfassung zur Satzungsänderung § 16.2
Die Anpassung der Satzung hinsichtlich §16.2 wird einstimmig, mit 20 Stimmen, beschlossen. Es liegen keine Enthaltungen oder Gegenstimmen vor.
WH bedankt sich für die Beteiligung und schließt die Sitzung.
Die Sitzung wurde um 11:35 Uhr beendet.
Renè Andres Lisa-Marie Renk
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René Andres, 1. Vorsitzender Lisa-Marie Renk, Protokollantin
Einladung
zum außerordentlichen Stadtverbandstag des TTVW
am Samstag, den 03.03.2018 um 11.00 Uhr
im
Vereinsheim des MTV-Hattorf "Treffpunkt"
Osterberg 1, 38444 Wolfsburg-Hattorf
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Feststellung der Anwesenden und vertretenen Stimmen
3. Erklärung der aktuellen Situation zur Beschlussfassung der Satzungsänderung § 16.2
vom 17.06.2017
4. Beschlussfassung zur Satzungsänderung § 16.2
Die Vertreter aller Vereine sind herzlich eingeladen und wir hoffen auf euer zahlreiches Erscheinen.
Mit freundlichen Grüßen
Renè Andres
1.Vorsitzender